Anerkennung ausländischer Bildungs-Abschlüsse

Sie haben im Ausland eine pädagogische Ausbildung abgeschlossen und vielleicht sogar Berufserfahrung gesammelt? Jetzt möchten Sie als Erzieher*in oder pädagogische Fachkraft in Deutschland bzw. Bayern arbeiten? Herzlich willkommen!

Erzieher*in & Co sind reglementierte Berufe

Bestimmte sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe sind in Bayern staatlich reglementiert. Das heißt, Sie müssen eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation haben, wenn Sie in diesem Beruf in Bayern dauerhaft arbeiten möchten.
Dazu gehören:

  • Staatlich anerkannte(r) Kinderpfleger(in)
  • Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in) (Bachelor Professional in Sozialwesen)
  • Staatlich geprüfte(r) Heilerziehungspfleger(in) (Bachelor Professional in Sozialwesen)
  • Staatlich anerkannte(r) Heilpädagoge(in) (Bachelor Professional in Sozialwesen)


Leider ist die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Bereich der Kindertagesbetreuung, insbesondere für Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen, nicht ganz einfach. Ihr erworbener Abschluss im Ausland wird mit den Inhalten der Ausbildung in Deutschland verglichen und dementsprechend anerkannt. 

Auch wenn diese Fachkräfte bereits über mehrere Jahre hinweg in ihrem Beruf gearbeitet haben, werden ihre Qualifikationen möglicherweise herabgestuft, und sie dürfen in Deutschland nicht als anerkannte Erzieher*innen oder Erzieher arbeiten und werden dann als Kinderpfleger*in eingestuft.

Entschieden wird eine Anerkennung Ihrer Qualifikation von den Jugendämtern der Gemeinden bzw. Städte, in der sich die Kindertagesstätte befindet. Den Antrag für die Anerkennung übernehmen wir von PariKita, allerdings nur, wenn wir mit Aussicht auf eine Genehmigung rechnen können. Das ist bei Staaten aus der EU der Fall. Eine Anerkennung von Qualifikationen aus nicht EU-Staaten dauert mehrere Monate und wird häufig nicht genehmigt.

Mit Hilfe dieser Berufe-Liste können Sie vorab selber prüfen ob eine Anerkennung möglich ist bzw. auch ob als Ergänzungskraft (Kinderpfleger*in) oder als pädagogische Fachkraft (Erzieher*in):

Zulassungsvoraussetzungen und weitere Infos

Um mit Kindern und Eltern kommunizieren zu können, sind gute deutsche Sprachkenntnisse unerlässlich. Selbst wenn alle anderen Anforderungen erfüllt sind, könnte ein Antrag aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse abgelehnt werden. Daher ist das Erlernen der deutschen Sprache von entscheidender Bedeutung für die Tätigkeit als Erzieherin oder Erzieher in Deutschland.

Können Sie nur B1 vorweisen, ist leider ein Einsatz nicht möglich

Für eine Anerkennung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Nachweis über ein vollständiges B2 Sprachzertifikat
  • Kopie des Abschlusszeugnisses über die berufliche(n) Qualifikation(en) in Originalsprache und in beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis über die Inhalte der Ausbildung (z.B. Fächerverzeichnis)
  • Tabellarischer Lebenslauf (mit vollständigen Angaben zu schulischen und beruflichen Qualifikationen) in Deutsch
  • Nachweise über berufliche Tätigkeiten im angestrebten Berufsfeld (z.B. Arbeitsbuch oder qualifiziertes Arbeitszeugnis)
  • relevante Schreiben / Bescheide anderer Behörden (z.B. Gleichwertigkeitsanerkennung)
  • Ein erweitertes Führungszeugnis

Die Bearbeitung der Behörde dauert in der Regel ca. 2-3 Wochen. Erst nach schriftlicher Zusage der Behörde kann eine Einstellung erfolgen.

Im Rahmen der Aktion #KitaPolitikTage fordert der Paritätische Bayern, dass die Gewinnung und Qualifizierung von ausländischen Bewerber*innen verstärkt und konsequent gefördert werden. Dazu notwendig sind insbesondere transparente und zügige Verfahren für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und im Ausland erworbener praktischer Vorerfahrungen. Fördermöglichkeiten vor und während der Ausbildung müssen stärker ausgebaut werden, z.B. ein flächendeckendes Angebot für kostenfreie berufsbezogene Sprachkurse.

Weitere Informationen

Haben Sie weitere Fragen? Das BMFSJ hat eine Beratungsstelle für Fachkräfte eingerichtet mit bundesweiter Hotline. Hier werden Fragen rund um Ausbildungs- und Berufseinstiegsmodelle, Finanzierung von Ausbildung, Weiterbildung und Zugangsvoraussetzungen sowie Möglichkeiten zur Verkürzung der Ausbildung beantwortet.

Detaillierte Informationen zur Anerkennung und Kontaktdaten finden Sie in der Broschüre „Wege in die Berufsfelder Kita und Ganztagsgrundschule in Bayern“ auf Seite 34.

Wie kann ich aktiv werden?

Schnell-Bewerbung

Sie haben aktuell keine Zeit, alle Unterlagen zusammen zustellen – kein Problem!

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